Schnell erklärt

Das Nepada Wildlife Glossar

Um im Dschungel der Fremdwörter den Überblick zu behalten, haben wir hier ein paar der Begriffe erklärt, die in unserer Arbeit zum Einsatz kommen. 

A

Artenschutz

Der Schutz der vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten in der freien Natur. Bei den Maßnahmen und Instrumenten des Artenschutzes unterscheidet man zwischen Maßnahmen, die der Arterhaltung in ihrem natürlichen Lebensraum dienen sollen und Maßnahmen, bei denen die Arterhaltung
künstlich erfolgt, z.B. in Zoos oder Genbanken.
Daneben dienen Handelsbeschränkungen und -verbote sowie die Ausweisung von Artenschutzgebieten dem Artenschutz.
Auf internationaler Ebene ist der Handel mit bedrohten Arten freilebender Pflanzen und Tiere und den Produkten dieser Tiere durch das Washingtoner Artenschutz-übereinkommen
eingeschränkt. Die gefährdeten Tier- und Pflanzenarten sind international in den Red Data Books der International Union for the Conservation of Nature and Natural Resources (IUCN) aufgeführt, in Deutschland übernimmt diese Funktion die Rote Liste der gefährdeten Tiere und Pflanzen Deutschlands (Rote Liste).

Abgrenzung Artenschutz/Tierschutz

Artenschutz umfasst den Schutz und die Pflege bestimmter wild lebender Arten durch den Menschen, entweder aufgrund ethischer oder ästhetischer Prinzipien, oder aufgrund ökologisch begründeter Erkenntnisse. Hierdurch unterscheidet sich der Artenschutz vom Tierschutz, bei dem Menschen das individuelle Tier um seiner selbst willen schützen wollen. Gegenstand des Artenschutzes sind demgegenüber wildlebende Populationen der von ihm zu schützenden Zielarten. Ist diese Population lebensfähig, sind Tod und Verlust von Individuen hinnehmbar. Artenschutz bezieht sich im Prinzip ausschließlich auf wild lebende Tier- oder Pflanzenarten. Vergleichbare Bemühungen bestehen in der Landwirtschaft auch für selten werdende Nutztierrassen oder alte Obst-, Gemüse- und Getreidesorten. Übergreifendes Ziel ist der Schutz der biologischen Vielfalt (Biodiversität).

B

Biodiversität (Biologische Vielfalt)

Die Biodiversität umfasst:
• die Vielfalt der Arten,
• die Vielfalt der Lebensräume und
• die genetische Vielfalt innerhalb der Tier- und Pflanzenarten.

Biodiversität umfasst also weit mehr als nur die „Artenvielfalt“. Alle drei Bereiche sind eng miteinander verknüpft und beeinflussen sich gegenseitig: bestimmte Arten sind auf bestimmte Lebensräume und auf das Vorhandensein ganz bestimmter anderer Arten angewiesen. Der Lebensraum wiederum hängt von Umweltbedingungen wie Boden-, Klima- und Wasserverhältnissen ab. Die genetischen Unterschiede innerhalb der Arten schließlich verbessern die Chancen der einzelnen Art, sich an veränderte Lebensbedingungen (z.B. durch den Klimawandel) anzupassen. Man kann biologische Vielfalt mit einem eng verwobenen Netz vergleichen, in dem zahlreiche Verknüpfungen und Abhängigkeiten existieren und in dem ununterbrochen neue Knoten geknüpft werden.

C

Capacity Development (CD)

Capacity Development beschreibt einen Prozess, durch den Menschen, Organisationen und Gesellschaften ihre Fähigkeiten mobilisieren, anpassen und ausbauen, um ihre eigene Entwicklung nachhaltig zu gestalten und sich an verändernde Rahmenbedingungen anzupassen.
Hierzu gehört es, Entwicklungshindernisse zu erkennen, Lösungsstrategien zu entwickeln und diese dann erfolgreich umzusetzen. Dabei handelt sich um Veränderungsprozesse, die nicht linear verlaufen, sondern von einem kontextabhängigen Spannungsfeld unterschiedlicher polit-ökonomischer, sozialer und auch kultureller Faktoren beeinflusst werden.

Citizen Science

Dieser aus dem englischsprachigen Raum übernommene Begriff beschreibt einen Ansatz, bei dem wissenschaftliche Erkenntnisse von Personen, die nicht hauptberuflich in der fachzugehörigen Wissenschaft tätig sind, mit oder ohne Beteiligung von hauptamtlich Forschenden, gewonnen werden.

„Citizen Science beschreibt die Beteiligung von Personen an wissenschaftlichen Prozessen, die nicht in diesem Wissenschaftsbereich institutionell gebunden sind. Dabei kann die Beteiligung in der kurzzeitigen Erhebung von Daten bis hin zu einem intensiven Einsatz von Freizeit bestehen, um sich gemeinsam mit Wissenschaftlerinnen bzw. Wissenschaftlern und/oder anderen Ehrenamtlichen in ein Forschungsthema zu vertiefen. Obwohl viele ehrenamtliche Forscherinnen und Forscher eine akademische Ausbildung aufweisen, ist dies keine Voraussetzung für die Teilnahme an Forschungsprojekten. Wichtig ist allerdings die Einhaltung wissenschaftlicher Standards, wozu vor allem Transparenz im Hinblick auf die Methodik der Datenerhebung und die öffentliche Diskussion der Ergebnisse gehören.“ (aus dem Grünbuch Citizen Science Strategie 2020 für Deutschland, pdf, S. 13)
Teilweise wird Citizen Science von der institutionellen Wissenschaft initiiert – hier können Bürgerinnen und Bürger unter Anleitung beispielsweise Umweltphänomene beobachten oder große Datensätze online analysieren. Zunehmend werden Citizen-Science-Projekte in Deutschland auch von Behörden initiiert oder in Schulen praktiziert. Citizen Science kann jedoch auch durch langfristiges eigenständiges Engagement im Ehrenamt erfolgen, beispielsweise in Fachgesellschaften, die sich regelmäßig zu bestimmten wissenschaftlichen Themen, sei es Amphibienkunde oder regionaler Geschichte, austauschen und neues Wissen generieren. Es gibt auch Citizen Science- Projekte, die von einzelnen Bürgerinnen und Bürgern oder von der organisierten Zivilgesellschaft initiiert werden, die mit problem-orientierter Forschung ihr Umfeld ändern möchten und professionelle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu einem selbst gewählten Zeitpunkt hinzuziehen. (s. a. „Weiterbildung 2-2015 | Schwerpunkt Citizen Science: Potenzial für lebenslanges Lernen“, pdf)
Die Gemeinsamkeit dieser Aktivitäten ist, dass wissenschaftliches Wissen außerhalb der institutionalisierten Wissenschaft erzeugt wird und in die Wissenschaft zurückgeführt wird. Wichtig ist auch, den Austausch und den Zugang zu Wissen für die wissenschaftliche und gesellschaftliche Gemeinschaft zu stärken. Hierzu gehören auch Open Source bzw. Open Science-Methoden und die Präsentation der Ergebnisse in und mit der Öffentlichkeit.

G

Gruppe der 77 (G-77)

Die Gruppe der 77 (G-77) wurde am 15. Juni 1964 von siebenundsiebzig
Entwicklungsländern gegründet, die Unterzeichner der „Gemeinsamen Erklärung der siebenundsiebzig Entwicklungsländer“ waren, die am Ende der ersten Tagung der Handels- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen (UNCTAD) in Genf veröffentlicht wurde. Beginnend mit dem ersten „Ministertreffen der Gruppe der 77 in Algier (Algerien) vom 10. – 25. Oktober 1967, auf dem die Charta von Algier verabschiedet wurde“, entwickelte sich schrittweise eine ständige institutionelle Struktur (…). Obwohl die Mitglieder der G-77 auf 134 Länder angewachsen sind, wurde der ursprüngliche Name aufgrund seiner historischen Bedeutung beibehalten. 

Die Gruppe der 77 ist die größte zwischenstaatliche Organisation der Entwicklungsländer in den Vereinten Nationen, die den Ländern des Südens die Mittel zur Verfügung stellt, um ihre kollektiven wirtschaftlichen Interessen zu artikulieren und zu fördern und ihre gemeinsame Verhandlungsfähigkeit in allen wichtigen internationalen Wirtschaftsfragen innerhalb des Systems der Vereinten Nationen (UN) zu verbessern und die Süd-Süd-Zusammenarbeit für die Entwicklung zu fördern.

Quelle: g77.org

N

Nachhaltigkeit und Nachhalte Entwicklung

Nachhaltigkeit oder nachhaltige Entwicklung bedeutet, die Bedürfnisse der Gegenwart so zu befriedigen, dass die Möglichkeiten zukünftiger Generationen nicht eingeschränkt werden. Dabei ist es wichtig, die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit – wirtschaftlich effizient, sozial gerecht, ökologisch tragfähig – gleichberechtigt zu betrachten. Um die globalen Ressourcen langfristig zu erhalten, sollte Nachhaltigkeit die Grundlage aller politischen Entscheidungen sein.

Seit der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung, die 1992 in Rio de Janeiro stattfand, ist die nachhaltige Entwicklung als globales Leitprinzip international akzeptiert.
Konkrete Ansätze zu ihrer Umsetzung finden sich in der in Rio verabschiedeten Agenda 21

Naturschutz

Im Bundesnaturschutzgesetz geregelt: § 1 BNatSchG – Einzelnorm
insbesondere im Paragraph 1

Geschützt werden:

  1.  die biologische Vielfalt
  2.  die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie
  3.  die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft

 

Übertragen heißt das:
Es geht um den

  • Artenschutz (Zoologie, Botanik),
  • den Biotopschutz (Lebensräume an Land und Wasser).

    Konkretisiert wird der Artenschutz in der Bundesartenschutzverordnung.
    Der Vollzug des Artenschutzes liegt
    bei den Ländern, die daher eigene Landesnaturschutzgesetze
    erlassen haben.

 

Naturschutz wird vom Bundesamt für Naturschutz als eine gesellschaftliche Vereinbarung verstanden. Argumente und Maßnahmen des Naturschutzes sind auf breite gesellschaftliche und politische Akzeptanz angewiesen. Somit ist Naturschutz kein isoliertes Handlungsfeld, sondern eingebettet in gesamtgesellschaftliche Entwicklungen und beruht auf kollektiv ausgehandelten Werteentscheidungen.

Der Naturschutz ist als Teilgebiet des Umweltschutzes zu verstehen (Def. Plachter).

O

One Health

„One Health“ ist ein integrierter, ganzheitlicher Ansatz, der darauf abzielt, die Gesundheit von Menschen, Tieren und Ökosystemen nachhaltig auszugleichen und zu optimieren. Er erkennt an, dass die Gesundheit von Menschen, Haus- und Wildtieren, Pflanzen und der Gesamtumgebung (einschließlich der Ökosysteme) eng miteinander verbunden und voneinander abhängig sind.
Der Ansatz mobilisiert mehrere Sektoren, Disziplinen und Gemeinschaften auf verschiedenen Ebenen der Gesellschaft, um gemeinsam das Wohlbefinden zu fördern und Gefahren für die Gesundheit und die Ökosysteme zu bekämpfen und gleichzeitig den kollektiven Bedarf an sauberem Wasser, Energie und Luft, sicheren und nahrhaften Lebensmitteln zu decken, Maßnahmen gegen den Klimawandel zu ergreifen und zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen.

S

Die 17 SDGs – Ziele für Nachhaltige Entwicklung

Die Agenda 2030 mit ihren 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung wurde am 25. September 2015 von 193 Staats- und Regierungschefs auf dem Gipfeltreffen der Vereinten
Nationen in New York verabschiedet. Die Agenda 2030 ist ein „Weltzukunftsvertrag“. Mit diesem Vertrag verpflichten sich die Staaten dazu, allen Menschen bis zum Jahr 2030 ein Leben in Würde zu sichern. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen auch wir in Deutschland unsere Lebensweise ändern.

Die Agenda 2030 nennt fünf Kernbotschaften, die den 17
Zielen als Handlungsprinzipien vorangestellt sind:

  1. Die Würde des Menschen im Mittelpunkt,
  2. den Planeten schützen,
  3. Wohlstand für alle fördern,
  4. Frieden fördern
  5. Globale Partnerschaften aufbauen.
Im Wesentlichen sollen die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung:
  • Armut und Hunger beenden und Ungleichheiten bekämpfen
  • Selbstbestimmung der Menschen stärken, Geschlechtergerechtigkeit und ein gutes und gesundes Leben für alle sichern
  • Wohlstand für alle fördern und Lebensweisen weltweit nachhaltig gestalten
  • Ökologische Grenzen der Erde respektieren: Klimawandel bekämpfen, natürliche Lebensgrundlagen bewahren und nachhaltig nutzen
  • Menschenrechte schützen – Frieden, gute Regierungsführung und Zugang zur Justiz gewährleisten
  • Eine globale Partnerschaft aufbauen
Die Ziele berücksichtigen alle drei Dimensionen der Nachhaltigkeit – Soziales, Umwelt, Wirtschaft – gleichermaßen und gelten für alle Staaten der Welt: Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländer. Sie machen deutlich, dass wir eine gemeinsame Verantwortung für die Welt tragen.
Quelle: 2021 ENGAGEMENT GLOBAL

U

Umweltschutz

Unter dem Begriff Umweltschutz werden mehrere eigenständige technische und ökologische Fachgebiete zusammengefasst, deren Begründungen, Ziele und Arbeitsmethoden erheblich voneinander abweichen. Die Beziehungen zwischen den Aufgabenbereichen des technischen und des ökologischen Umweltschutzes sind oft gering, Zielkonflikte sind nicht ausreichend mit einander abgeglichen, z.B. Windkraft kontra Vogelschutz.

Gemeinsam ist allen Fachgebieten das Ziel, Teile der Natur einschließlich des Menschen vor anthropogenen Beeinträchtigungen zu schützen und bereits eingetretene Veränderungen, soweit nötig und möglich, wieder rückgängig zu machen.
Umweltschutz (umgangssprachlich auch Ökologie) bezeichnet die Gesamtheit aller Maßnahmen zum Schutze der Umwelt, um die Gesundheit des Menschen zu erhalten. Der Umweltschutz hat mehrere Funktionen und beinhaltet verschiedene Prinzipien. Er beugt Beeinträchtigungen der Umwelt vor (Prävention), drängt sie zurück (Repression) und stellt Naturressourcen wieder her, soweit das möglich ist (Reparation). Ihre Verursacher sollen Verantwortung für den Umgang mit der Umwelt übernehmen (Verursacherprinzip) und deren Nutzung nicht zu einseitigem Vorteil erfolgen (Kooperationsprinzip).Zum Umweltschutz gehören auch ethische und ästhetische Ansprüche. Das Augenmerk des Umweltschutzes liegt dabei sowohl auf einzelnen Teilbereichen der Umwelt (wie Boden, Wasser, Luft, Klima), als auch auf den Wechselwirkungen zwischen ihnen.

V

VDZ Verband der Zoologischen Gärten e.V

Der Verband der Zoologischen Gärten ist die führende Vereinigung wissenschaftlich geleiteter zoologischer Gärten mit Wirkungsschwerpunkt im deutschsprachigen Raum. Der gesellschaftliche Auftrag des VDZ liegt im Erhalt der biologischen Vielfalt. Diesen Auftrag erfüllt der VDZ durch die Haltung und Zucht gefährdeter Tierarten sowie durch das Engagement im Natur-, Arten-, Umweltund Tierschutz, die Bildung für nachhaltige Entwicklung, die Förderung der Forschung und die Schaffung von naturnahen Erholungsräumen.
Als Ansprechpartner in allen zoo- und wildtierrelevanten Themenfeldern berät der VDZ Entscheidungsträger aus Politik, Administration und weiteren gesellschaftlichen Gruppen.

Die Mitgliederzoos des VDZ arbeiten auf der Basis von aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, praktischen Erfahrungswerten und den Leitlinien internationaler Fachverbände und setzen hohe Standards in der Zootierhaltung. Der VDZ ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und professionell agierender Verband, dessen Arbeit auf nationalen und internationalen Konventionen und Gesetzen beruht.
Quelle: VdZ – Verband der Zoologischen Gärten e.V